Grundlage für umfassende Behandlungsplanung und Berechnung der Gesamtkosten sind Planungsunterlagen wie Röntgenbilder, Photostatus und klinischer Befund. Auf der Basis dieser Unterlagen unterbreiten wir Ihnen verschiedene Behandlungsvarianten mit den entsprechenden Behandlungskosten. Sie erhalten eine detaillierte, schriftliche Kostenschätzung. Es ist unser Bestreben, diese Kostenschätzungen im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarungen einzuhalten und nicht zu überschreiten. Wir betrachten unsere Kostenschätzungen als Maximalangaben.
Sollten im Laufe einer Behandlung jedoch zusätzliche Massnahmen nötig werden, informieren wir über deren Umfang.
Sind bei umfangreichen, geplanten Arbeiten Drittleistungen (Kosten für Zahntechniker, Materialkosten,etc.) erforderlich, erlauben wir uns, von Ihnen vor Beginn der Behandlung eine Anzahlung zu verlangen.